Unser Hygienekonzept

Unser Hygienekonzept

Regeln für einen sicheren Gottesdienst

Stand: 07.01.2022

Wir unterstützen die staatlichen Verantwortlichen bei der Sicherstellung der Gesundheit und der Pandemiebekämpfung.


Wir bitten um Beachtung der folgenden Hygieneregeln:

  • Das Land Hessen empfiehlt dringend bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften die 3G-Regeln einzuhalten.
  • Bei kulturellen Veranstaltungen in Innenräumen und im Freien ab 10 Personen gilt in Hessen die 2G-Regel sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
  • Für weitere kirchliche Veranstaltungen – außer Gottesdiensten – greifen dann aber die allgemeinen Regelungen. Und das bedeutet: Nach der Coronaverordnung des Landes Hessen dürfen ab einer Inzidenz von 350 Erwachsene nur mit Genesenen- oder Impfnachweis eingelassen werden. Kinder und Jugendliche nehmen mit Negativnachweis oder Testheft teil. Personen, die nicht geimpft werden können, nehmen mit ärztlichem Attest und Test teil. Zusätzlich ist ein Test oder eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erforderlich.
  • Registrieren Sie sich bitte im Vorfeld mit ihren vollständigen Kontaktdaten. Alternativ können Sie die Kontaktdaten vor Ort in einem Kontaktformular ausfüllen.
  • Beachten Sie den Abstand zu Menschen aus anderen Haushalten (> 1,5 m).
  • Das Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, FFP2-Masken) in der Kirche und auf dem Kirchengelände ist verpflichtend, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände. Desinfektionsspender stehen bereit.
  • Stühle dürfen nicht bewegt werden.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Ordnungskräfte.
  • Verzichten Sie auf das Handgeben beim Friedensgruß und generell bei der Begrüßung.
  • Menschen mit Erkältungssymptomen oder positiv auf Covid-19 getestete dürfen leider nicht am Gottesdienst teilnehmen.


Die Hostien zum Abendmahl werden vom Liturgen in den Wein eingetaucht und dann ausgehändigt. Die Liturg'innen und die Empfänger der Eucharistie tragen bei der Ausreichung der Hostie eine medizinische Maske, um die Abstandsregeln einzuhalten.


Zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen Behörden erheben und speichern wir folgende Daten von Ihnen:

  • Vor- und Nachname,
  • Anschrift,
  • Datum und Zeitraum der Anwesenheit und,
  • soweit vorhanden: Telefonnummer

Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundes-infektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. 

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht. 

Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet. Eine Prüfung erfolgt nur auf Vollständigkeit und bei handschriftlicher Angabe auf Leserlichkeit. Bei offensichtlich unrichtigen (klar erkennbare Fantasienamen) oder unvollständigen Daten müssen wir nachfragen. Sollten Sie uns Ihre Kontaktdaten allerdings nicht oder unvollständig oder unleserlich oder klar erkennbar unrichtig zur Verfügung stellen, müssen wir Sie vom Besuch unser Veranstaltung ausschließen.

 

Hinweis auf Betroffenenrechte:

Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz im Bundesland des Veranstalters zu.


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